Widerrufsbutton für Onlineshops
Wichtige gesetzliche Pflicht ab 19.06.2026!!!
1. Pflicht ab dem 19.06.2026
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Ab dem 19.06.2026 tritt eine verpflichtende gesetzliche Neuerung für alle Betreiber von Onlineshops in Kraft:
Der sogenannte Widerrufsbutton muss ab diesem Datum zwingend in Ihrem Shop implementiert sein.Es handelt sich hierbei nicht um eine optionale Maßnahme, sondern um ein gesetzliches MUSS – ohne Übergangsfrist.
2. Wen betrifft diese Pflicht?
- Die Regelung betrifft alle Online-Shopbetreiber, die Verträge mit Verbrauchern schließen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Dazu zählen ausdrücklich auch Weingüter und Händler im Online-Weinverkauf.
3. Was ist der Widerrufsbutton?
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- Gut sichtbar platziert (z. B. im Footer oder Kundenkonto)
- Eindeutig beschriftet (z. B. „Vertrag widerrufen“)
- Direkt erreichbar, ohne Hürden
2. Digitales Widerrufsformular
- Online ausfüllbar (kein PDF-Download allein ausreichend)
- Ermöglicht eine schnelle und einfache Übermittlung des Widerrufs
3. Automatische Eingangsbestätigung
- Unverzügliche Bestätigung des Widerrufs an den Kunden
- Elektronisch (z. B. per E-Mail)
- Dokumentation des Eingangs
FAZIT
Die Einführung des Widerrufsbuttons ist eine zwingende gesetzliche Pflicht, die alle Onlinehändler ohne Ausnahme betrifft.
Für Sie bedeutet das: Handlungsbedarf besteht jetzt.
TIPP
Neben der technischen Umsetzung dürfen auch die rechtlichen Inhalte Ihres Shops nicht vernachlässigt werden – insbesondere Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung müssen angepasst werden.
Wer die Anforderungen nicht rechtzeitig umsetzt, setzt sich unnötigen rechtlichen und finanziellen Risiken aus. Gleichzeitig bietet die frühzeitige Umsetzung die Chance, Prozesse zu optimieren und rechtssicher aufgestellt zu sein.
Unser klarer Rat: Setzen Sie die gesetzlichen Anforderungen spätestens bis zum 19.06.2026 vollständig um.