Widerrufsbutton für Onlineshops

Wichtige gesetzliche Pflicht ab 19.06.2026!!!

 

1. Pflicht ab dem 19.06.2026

  • Ab dem 19.06.2026 tritt eine verpflichtende gesetzliche Neuerung für alle Betreiber von Onlineshops in Kraft:
    Der sogenannte Widerrufsbutton muss ab diesem Datum zwingend in Ihrem Shop implementiert sein.

    Es handelt sich hierbei nicht um eine optionale Maßnahme, sondern um ein gesetzliches MUSS – ohne Übergangsfrist.

2. Wen betrifft diese Pflicht?

  • Die Regelung betrifft alle Online-Shopbetreiber, die Verträge mit Verbrauchern schließen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
    Dazu zählen ausdrücklich auch Weingüter und Händler im Online-Weinverkauf.

3. Was ist der Widerrufsbutton?

    • Gut sichtbar platziert (z. B. im Footer oder Kundenkonto)
    • Eindeutig beschriftet (z. B. „Vertrag widerrufen“)
    • Direkt erreichbar, ohne Hürden

    2. Digitales Widerrufsformular

    • Online ausfüllbar (kein PDF-Download allein ausreichend)
    • Ermöglicht eine schnelle und einfache Übermittlung des Widerrufs

    3. Automatische Eingangsbestätigung

    • Unverzügliche Bestätigung des Widerrufs an den Kunden
    • Elektronisch (z. B. per E-Mail)
    • Dokumentation des Eingangs

4. Anpassung der Rechtstexte

      • Welche personenbezogenen Daten im Rahmen des Widerrufs erhoben werden (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Bestellinformationen)
      • Zu welchem Zweck die Verarbeitung erfolgt (Abwicklung des Widerrufs)
      • Auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht (Vertragserfüllung gemäß DSGVO)
      • Wie lange die Daten gespeichert werden
      • Ob und welche externen Dienste oder Plugins in den Prozess eingebunden sind

        Neben der technischen Umsetzung müssen auch Ihre Rechtstexte aktualisiert werden:

        Widerrufsbelehrung
        Ihre Widerrufsbelehrung sollte künftig klar darauf hinweisen, dass der Widerruf auch direkt über ein Online-Formular im Shop erklärt werden kann. Zudem muss geregelt sein, dass der Kunde nach Absenden des Widerrufs unverzüglich eine Eingangsbestätigung (z. B. per E-Mail) erhält.

        Datenschutzerklärung
        Auch die Datenschutzerklärung ist entsprechend zu ergänzen. Dabei sollten insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

        • Welche personenbezogenen Daten im Rahmen des Widerrufs erhoben werden (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Bestellinformationen)
        • Zu welchem Zweck die Verarbeitung erfolgt (Abwicklung des Widerrufs)
        • Auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht (Vertragserfüllung gemäß DSGVO)
        • Wie lange die Daten gespeichert werden
        • Ob und welche externen Dienste oder Plugins in den Prozess eingebunden sind

          5. Was bedeutet das speziell für den Weinverkauf?

            • Ein häufiger Irrtum ist, dass Wein grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei. Das ist nicht korrekt.

              Grundsatz:
              Wein ist widerrufsfähig, da er in der Regel keine leicht verderbliche Ware im Sinne des § 312g Abs. 2 BGB darstellt.

              Mögliche Ausnahmen im Weinbereich:

              • Stark begrenzte Sonderabfüllungen mit schnellem Qualitätsverlust
              • Individualisierte Produkte (z. B. personalisierte Etiketten)
              • Bereits geöffnete oder entsiegelte Ware (unter bestimmten Voraussetzungen)

              Im Regelfall gilt jedoch:
              Online verkaufter Wein unterliegt dem Widerrufsrecht!


              Besonderheit: Wein-Abonnements:

              Wenn Sie ein Wein-Abo oder vergleichbare wiederkehrende Liefermodelle anbieten, gilt zusätzlich:

              • Ein Kündigungsbutton ist bereits seit Juli 2022 gesetzlich vorgeschrieben
              • Dieser muss ebenfalls gut sichtbar und einfach zugänglich sein

            6. Was passiert, wenn Sie den Widerrufsbutton nicht einrichten?

              • Bei Nichtumsetzung drohen erhebliche rechtliche Risiken:

                • Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände
                • Bußgelder
                • Verlängerte Widerrufsfristen für Kunden
                • Rechtliche Unsicherheiten bei Vertragsabschlüssen

              FAZIT

              Die Einführung des Widerrufsbuttons ist eine zwingende gesetzliche Pflicht, die alle Onlinehändler ohne Ausnahme betrifft.
              Für Sie bedeutet das: Handlungsbedarf besteht jetzt.

              TIPP

              Neben der technischen Umsetzung dürfen auch die rechtlichen Inhalte Ihres Shops nicht vernachlässigt werden – insbesondere Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung müssen angepasst werden.

              Wer die Anforderungen nicht rechtzeitig umsetzt, setzt sich unnötigen rechtlichen und finanziellen Risiken aus. Gleichzeitig bietet die frühzeitige Umsetzung die Chance, Prozesse zu optimieren und rechtssicher aufgestellt zu sein.

              Unser klarer Rat: Setzen Sie die gesetzlichen Anforderungen spätestens bis zum 19.06.2026 vollständig um.

              Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung in Ihrem Shop. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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